In Deutschland wird eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das führt dazu, dass Grundbesitz vollständig neu bewertet wird. Hier erhalten Sie Hinweise und Informationen für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Grundvermögen gegenüber dem Finanzamt.
Weitere notwendige Angaben zu Ihrem Gebäude entnehmen Sie bitte Ihren Bauakten. Sofern Ihnen diese nicht vorliegen, können archivierte Bauakten gebührenpflichtig bei der Verwaltung eingesehen werden.
Infos:
Flyer: hier downloaden
Pressemeldung Landesamt für Steuern: hier downloaden
Bodenrichtwerte: https://maps.rlp.de/portal/GeoBasisViewer/?layerIDs=3,122,121,120,118,117,116,119,115,114,113&visibility=true,true,true,false,false,false,false,false,false,false,false¢er=400443.96023095126,5578714.6782643655&zoomlevel=9
Weitere Informationen, insbesondere zu den Hilfen und der Härtefallregelung finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer
Die Ortsgemeinde Königsfeld hat neues Bauland im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Auf dem Schüderich“ ausgewiesen. Die 54 Baugrundstücke werden nun veräußert. Der Verkauf richtet sich nach den vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 28.03.2022 beschlossenen Vermarktungsrichtlinien.
Die Richtlinien sowie die Bebauungsplanunterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Brohltal (www.brohltal-verwaltung.de) unter der Rubrik „Ortsgemeinden“, konkret „Königsfeld“, abrufbar, können alternativ auch im Rathaus postalisch oder elektronisch angefordert werden bei Frau Silke Schwer, Zimmer 221, E-Mail-Adresse silke.schwer@brohltal.de, Telefonnummer 02636/9740-221.
Den Richtlinien sind alle erforderlichen Informationen zum Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren zu entnehmen.
Die Bewerbungsfrist beginnt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung (11.05.2022) und endet am 22.06.2022, 24.00 Uhr.
Königsfeld, den 11.05.2022
Ortsgemeinde Königsfeld
gez. Dietzler
Ortsbürgermeister