Bauakteneinsicht

Bauakteneinsicht

Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)

Bitte planen Sie für die Bearbeitung je nach Aufwand mindestens zwei Wochen ein, und fügen Sie die entsprechenden Berechtigungsnachweise bei, um Rückfragen zu vermeiden und die Bearbeitungsdauer so kurz wie möglich zu halten.

Sollten die Akte oder die gewünschten Unterlagen im Archiv nicht vorhanden sein, werden Sie entsprechend darüber informiert. Dies ergeht kostenfrei.

Leistungsbeschreibung

Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen. Im Archiv der Baubehörde werden Bauakten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Es sind Bauakten ab den 50iger Jahren vorhanden.

Folgende Kopien können beantragt werden:

- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Berechnungen
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Statische Nachweise
- Baugenehmigung

Verfahren der Akteneinsicht:

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn das Formular „Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus der Bauakte“ schriftlich oder per E-Mail eingereicht wird.
Auf jeden Fall wird der ursprüngliche Bauherr benötigt, da ansonsten keine Bauakte rausgesucht werden kann.
Die Unterlagen inkl. Baupläne stellen wir Ihnen digital (Abruf über Download-Link) zur Verfügung.
Die Zusendung von Kopien in Papierform ist möglich.
Sie können mit uns einen Termin zur persönlichen Akteneinsicht vereinbaren.
Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur vom Eigentümer selbst oder einer bevollmächtigten Person eingesehen werden.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte ist eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers erforderlich.
Es sind Bauakten ab den 50iger Jahren vorhanden.
Sollten die Akte oder die gewünschten Unterlagen im Archiv nicht vorhanden sein, werden Sie entsprechend darüber informiert. Dies ergeht kostenfrei.

An wen muss ich mich wenden

Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag per E-Mail mit entsprechenden Antragsformularen (s. unten) auf Bauakteneinsicht zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist verlinkt angefügt.

Frau Alexandra Epifanio    Tel.: 02636 / 9740 - 720    E-Mail: alexandra.epifanio@brohltal.de          Erreichbar: Mo., Di. und Do., Fr. von 08:00h - 12:00h


Welche Unterlagen werden benötigt

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn das Formular „Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus der Bauakte“ schriftlich oder per E-Mail eingereicht wird.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte ist die Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht erforderlich.
Der Antrag und bei Bedarf die Vollmacht können über den Postweg oder an eine der angegebenen E-Mailadressen gesendet werden.

 
Welche Gebühren fallen an

Die Einsicht in archivierte Bauakten ist gemäß §§ 1 Abs. 1, 2, 3, 4 und 9 Abs. 1 des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz (LGebG), § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007 (GVBl. S. 22) in der geltenden Fassung sowie der laufenden Nr. 4.5 der Anlage 1 zu diesem Gebührenverzeichnis und ggfs. Auf Grundlage der Nr. 3.3 der Anlage zum Allgemeinen Gebührenverzeichnisses gebührenpflichtig.

Hinweis:
Der Gebührenrahmen zur Gewährung von Einsicht in Bauakten einschl. der Erlaubnis zur Fertigung von Abzeichnungen, Abschriften und Abdeckungen beträgt zwischen mind. 30,00 € und 600,00 €, zzgl. der Kosten für Kopien oder Datenträger. Die Höhe der Gebühr hängt u.a. vom Umfang und dem Zeitaufwand der Bearbeitung ab.

 

Gebührenberechnung:

Kosten je angefangene Viertelstunde

(die ersten 15 Min. sind gebührenfrei)

15,08 €

 

 

Sachkosten für Fotokopien usw.:

 

- Fertigung von Kopien DIN A4 / A3 (farbig):

bis 50 Seiten

1,00 € / Seite

jede weitere Seite

0,30 € / Seite

- Fertigung von Kopien DIN A4 / A3 (schwarz/weiß):

bis 50 Seiten

0,50 € / Seite

jede weitere Seite

0,15 € / Seite

- Fertigung von Großausdrucken DIN A2 bis A0

3,00 €/ Stück


Weitere Informationen

- §24 Transparenzgesetz

- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) – Anlage 1 Nr. 4.5

 
Formulare/Anträge

-Antrag auf Akteneinsicht bzw. Kopien aus der Bauakte

-Vollmacht Akteneinsicht

 
Rechtsgrundlage