Baumsetzling Förderprogramm in Schalkenbach
In der Ortsgemeinde Schalkenbach startet zum 01. Januar 2025 ein neues kommunales Förderprogramm zur Anschaffung von Baumsetzlingen. Mit diesen Programmen sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Lebensqualität in den Ortsgemeinden zu verbessern. Denn Bäume spenden nicht nur Schatten, kühlen durch Verdunstung die Luft und mindern die Feinstaubbelastung, sondern sie binden gleichzeitig CO2 und sind Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen.
Wer kann von der Förderung profitieren?
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) mit einem Grundstück innerhalb der Ortsgemeinde Schalkenbach. Weiterhin sind auch Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers antragsberechtigt, sofern diese einen dauerhaften Erstwohnsitz in der Ortsgemeinde Schalkenbach haben. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist mit dem Förderantrag ein bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorzulegen. Pro Antragsberechtigtem kann nur ein (1) Antrag auf Förderung gestellt werden.
Details zur Förderung
Es stehen insgesamt 3.000 € für das Förderprogramm zur Verfügung. Pro Baumsetzling erhält der Antragsteller eine Förderung von pauschal 60 € (maximal 3 Baumsetzlinge pro Antrag).
Die förderfähigen Baumarten umfassen Laub-, Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, und Walnussbäume. Dazu müssen sie als Halb- oder Hochstämme mit einem Kronenansatz von mindestens 1,2 m bei einer Baumschule käuflich erworben werden. Es sind ausschließlich Baumarten gemäß der Pflanzliste des Förderprogramms oder der NABU Streuobstempfehlung für Rheinland-Pfalz förderfähig.
Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind mit dem dafür vorgesehenen Vordruck vollständig ausgefüllt bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal
Fachbereich 3
Förderprogramm Baumsetzlinge
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
oder per Mail an adrienne.gaeb@brohltal.de mit dem Betreff „Baumsetzling Förderprogramm“ einzureichen.
Eine Antragstellung ist ab dem 01.01.2025 möglich
Dieses Förderprogramm der Ortsgemeinde Schalkenbach wird über das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.