Leben im Ortskern

Förderprogramm Leben im Ortskern

Eine Initiative der Verbandsgemeinde Brohltal zur Belebung der Ortskerne! Mit dem Förderprogramm „Leben im Ortskern“ möchten wir der Entleerung und Verödung unserer historisch gewachsenen und dörflich attraktiven Ortskerne entgegen steuern. Es sollen Baupotenziale in den Ortskernen reaktiviert werden.  Die Verbandsgemeinde Brohltal stellt sich dieser Herausforderung. Wir werben offensiv für das Bauen, Wohnen und Leben mitten im Dorf und geben finanzielle Anreize für private und (klein)gewerblich genutzte Bauprojekte.

Für das Jahr 2017 stehen im Haushalt der Verbandsgemeinde Brohltal 50.000,- Euro an Fördermittel bereit. In den einzelnen Ortsgemeinden wurden Fördergebiete in den Ortskernbereichen durch die jeweiligen Räte festgelegt. In diesen Gebieten sind der Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanzen, eine Bebauung von Baulücken (incl. Grunderwerb) und der Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle förderfähig. Außerhalb der festgesetzten Fördergebiete können auch Einzelvorhaben innerhalb der bebauten Ortslage gefördert werden, wenn diese nachweislich im Jahr 1950 oder früher errichtet wurden.

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme einmalig beantragt werden. Jährlich können 1.000 Euro als Zuschuss für die Dauer von fünf aufeinander folgenden Jahren gewährt werden. Bei eigen genutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf maximal acht Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um ein Jahr je Kind auf maximal acht Jahre verlängert werden.

Förderfähig sind Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 80.000 Euro betragen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Bausumme anerkannt. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein und nachgewiesen werden. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen vor dem Erwerb einer Immobilie bzw. vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Mit der Maßnahme darf umgehend nach der Mittelbeantragung begonnen werden.

Downloads:
Förderrichtlinien
Antragsformular