Jugendförderprogramm

Bezuschussung von Schulfahrten  

Auf Vorschlag der Ortsbürgermeister hat der Verbandsgemeinderat neue Zuschussrichtlinien der Verbandsgemeinde Brohltal für Klassenfahrten beschlossen.

Statt durch die jeweiligen Ortsgemeinden wird die Förderung nun zentral über die Verbandsgemeinde abgewickelt. Dadurch ist eine effizienter Ablauf sichergestellt und die
Schulen sowie die Verwaltung werden bei der Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung
entlastet. Mussten in der Vergangenheit oftmals Anträge an mehrere Ortsgemeinden gestellt werden, reicht künftig ein Antrag für alle Kinder aus dem Brohltal aus. Weiterhin wurde der Fördersatz je Tag kräftig angehoben.

Mit den neuen Förder-Richtlinien setzt die Verbandsgemeinde ein Zeichen und unterstützt nach der Pandemie gezielt mehrtägige Klassenfahrten. Solche Veranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag für ein gutes Miteinander der Schülerinnen und Schüler in einer funktionierenden Klassengemeinschaft. Hier besteht nach Zeiten von isolierten Quarantänen sowie Schulunterricht über Bildschirm ein großer Nachholbedarf, der seitens der Verbandsgemeinde zielgerichtet gefördert wird.

Mehrtägige Klassenfahrten von mindestens zwei und maximal fünf Tagen werden unabhängig von der Schulart einheitlich mit 10,00 € je Kind und Tag gefördert. Die Förderung gilt für alle Schüler/innen mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Brohltal.

Nicht gefördert werden hingegen Tagesausflüge oder Maßnahmen ohne Übernachtung.

Die Zuschüsse der Verbandsgemeinde Brohltal können ohne großen Aufwand schnell und unbürokratisch beantragt werden:

Die Schule teilt der Verwaltung per Email an ane.masen@brohltal.de die geplante Klassenfahrt mit und erhält daraufhin Vordrucke für die Adressen und Unterschriften der Schüler/innen.

Zur Abrechnung reicht die Schule nach der Klassenfahrt bei der Verwaltung die Adressenliste mit Unterschriften der Schüler/innen ein, aus der die konkrete Klassenfahrt mit Zeitraum und Ort ersichtlich ist. Anschließend erfolgt die Auszahlung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht nicht.

Die neuen Richtlinien sind zum Jahresbeginn in Kraft getreten und gelten somit ab dem
Kalenderjahr 2022.

Zuschussrichtlinien für die außerschulische Jugendarbeit 

Philosophie

In einer familienfreundlichen Kommune sind lebenswerte Verhältnisse für Kinder und Jugendliche ein wesentliches Ziel. Die Verbandsgemeinde Brohltal macht sich diese Haltung zu eigen und bedenkt, fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche kontinuierlich mit einem ausgeprägten Engagement. Diese positive Haltung der jungen Generation gegenüber wird auch an den vorliegenden Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit deutlich.

Die Vereine leisten mit ihrer Jugendarbeit einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung junger Menschen an die eigene Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Brohltal unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken.

Mit finanziellen Förderungen erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Brohltal diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist, und setzt ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung.

Download der Förderrichtlinien: [HIER KLICKEN]


Allgemeines

Die Verbandsgemeinde stellt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eines jeden Jahres Mittel zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit bereit. Zuschüsse können grundsätzlich Gruppen, Vereinen, Treffs und Gruppierungen für Teilnehmer/innen aus der Verbandsgemeinde Brohltal im Alter von 6 bis 20 Jahren bewilligt werden. Für Mehrgenerationenprojekte gilt diese Altersgrenze nicht.

Die Veranstalter sind verpflichtet, mit den bewilligten Zuschüssen für einen sozialen Ausgleich unter den Teilnehmern/innen bei der Bemessung des Eigenanteils zu sorgen. Veranstaltungen mit überwiegend beruflichem oder parteipolitischem Charakter werden nicht mit Verbandsgemeinde-Zuschüssen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien besteht nicht.


Antragsverfahren

Die Zuschüsse der Verbandsgemeinde Brohltal können ohne großen Aufwand schnell und unbürokratisch beantragt werden.

So wird es gemacht:
Der/Die Veranstalter/in reicht nach der Veranstaltung bei der Verbandsgemeinde Brohltal das Programm, die Teilnehmer/innen- und Betreuer/innen-Liste (mit Altersangaben) und entsprechende Rechnungen ein, die die Durchführung der Veranstaltung belegen. Bei Anschaffungen und Tagesfahrten ist im Vorhinein ein formloser Antrag zu stellen. Nach der Bewilligung sind entsprechende Rechnungen und Belege einzureichen.


Förderung von Jugendtreffs und Gruppenräumen

Die Durchführung von Baumaßnahmen wird nicht bezuschusst. Zuschüsse für Einrichtungsgegenstände sind möglich, wenn die Einrichtungsgegenstände noch nicht angeschafft worden sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 1000,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu den beantragten Einrichtungsgegenständen.


Förderung von Anschaffungen

Für die Anschaffung von Material, Spielen und Sportgeräten ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 33 % der zuschussfähigen Kosten (Eigenanteil der Organisation), höchstens jedoch von 1000,00 € möglich. Die Zuschüsse werden an die Organisation bzw. den Verein nach Vorlage entsprechender Nachweise ausgezahlt.


Förderung besonderer Freizeitaktivitäten

Bei außerschulischen Kinder – und Jugend-Tagesfahrten (Kino, Trödelmarkt, Sport-Veranstaltung, Freizeitpark) können die Kosten mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 1000,00 € gefördert werden.


Förderung sonstiger Maßnahmen/ Projekte

Anträge, die über die in der Zuschussrichtlinie aufgeführten Vorhaben hinausgehen, können
schriftlich mit ausführlicher Begründung beantragt werden. Über eine mögliche Bezuschussung entscheidet der Fachausschuss nach Prüfung und Empfehlung der zuständigen Mitarbeiter/innen der Veraltung und nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Schlussbestimmungen

Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.06.2024 in Kraft.