Lernmittelfreiheit

INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT IM SCHULJAHR 2023/2024

Für das Schuljahr 2023/2024 erhalten die Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie der in die Schulbuchausleihe einbezogenen Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen von der jeweiligen Schule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular (insgesamt 6 Seiten) ausgehändigt.

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit (2 Seiten) muss schriftlich bei dem zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen. Abgabefrist ist der 15. März 2023.

Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in der der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe festgehalten sind.

Das Merkblatt mit dem Antragsformular können Sie hier herunterladen: