Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 – 25 Jahre
Freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen von 21.00 Uhr bis 03.00 Uhr
2,- Euro pro Person und Fahrt
Der Zuschuss wird direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen, er darf allerdings den Fahrpreis nicht übersteigen.
Senioren, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und Schwerbehinderte
Hälfte des Fahrtpreises, höchstens 8,- Euro pro Fahrt
Der Zuschuss wird direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen.