Sie erreichen unser Bürgerbüro wie folgt:
Tel.: 02636/9740-100 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gerlinde Baltes Tel.: 02636/9740-403, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dieter Schneider Tel.: 02636/9740-402, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Melanie Schüller Tel.: 02636/9740-401, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wichtige Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen:
Meldeangelegenheiten
An-, Ab- und Ummeldungen können auch weiterhin postalisch an das Bürgerbüro gesandt werden.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Änderung der Anschriften auf dem Ausweisdokument können im Anschluss vorgenommen werden.
Ausweis- und Passangelegenheiten
Für Ausweis- und Passangelegenheiten ist immer eine persönliche Vorsprache notwendig.
Informationen zum Online-Ausweis erhalten Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte
Für die Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünfte setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Online-Anträge können hier beantragt werden:
BZR: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragFZ
GZR: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragGZR
Ihre Ansprechpartner im Bürgerbüro sind erreichbar unter:
Telefon: 02636 9740-100
Fax: 02636 80146
ES BERATEN SIE
SIE KÖNNEN
SIE KÖNNEN BEANTRAGEN
SIE ERHALTEN
SIE KÖNNEN SICH INFORMIEREN ÜBER
Cookieeinstellungen (an / aus)
Kontakt | Barrierefreiheit | Datenschutz | Impressum
ABHOLUNG REISEPÄSSE
Reisepässe, die bis 31.03.2022 beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Bürgerbüro abgeholt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass diese auch von beauftragten Personen nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des alten Dokumentes abgeholt werden können.