Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung der Wohnanschrift sowie eine Änderung bzw. Erweiterung erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung und Ihre örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die Gebühr beträgt je Meldung 40,00 €.
Nadja Mauer
Telefon: 02636 97 40-110
Fax: 02636 80 146
E-Mail: nadja.mauer@brohltal.de