Schiedsverfahren
Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes. Durch den abgelegten Amtseid sind diese zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Welche Aufgaben hat die Schiedsperson und in welchen Fällen kann Sie helfen?
Die Schiedsperson ist Schlichter bei Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art sind (z. B. Mietzinsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.: http://www.bds-rheinland-pfalz.de/