Schiedspersonen

Schiedsverfahren

Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes. Durch den abgelegten Amtseid sind diese zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Welche Aufgaben hat die Schiedsperson und in welchen Fällen kann Sie helfen?
Die Schiedsperson ist Schlichter bei Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art sind (z. B. Mietzinsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.: http://www.bds-rheinland-pfalz.de/

Schiedsamtsbezirk I

(Dedenbach, Galenberg, Königsfeld, Niederdürenbach, Niederzissen, Oberzissen, Schalkenbach):

Herr Günter Bell
Kapellenstr. 12
56651 Niederzissen
02636 9740-650
Brohltal-Schiedsamtsbezirk1@t-online.de

SCHIEDSAMTSBEZIRK II

(Burgbrohl, Glees, Wassenach und Wehr):

Herr Winfried Eulenbruch
Galenberger Weg 11
56653 Wehr
Telefon: 02636 75 57

SCHIEDSAMTSBEZIRK III

(Brenk, Hohenleimbach, Kempenich, Oberdürenbach, Weibern und Spessart):

Herr James Welker
Ober Bärens Haus 35
56746 Spessart
Telefon: 0151 676 107 70